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   BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02 (1)   

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https://dejure.org/2003,6968
BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02 (1) (https://dejure.org/2003,6968)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2003 - 5 StR 476/02 (1) (https://dejure.org/2003,6968)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2003 - 5 StR 476/02 (1) (https://dejure.org/2003,6968)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer formgerechten Revisionsbegründung; Nachholung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    StPO § 46; ; StPO § 33a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 § 349 Abs. 2
    Keine Wiedereinsetzung nach Entscheidung gemäß § 349 Abs. 2 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (vgl. BGHSt 17, 94; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2).
  • BGH, 12.05.2003 - 1 StR 177/02

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung des Revisionsvortrags ist ebenfalls nicht möglich (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschl. vom 12. Mai 2003 - 1 StR 177/02 m. w. N.).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 511/99

    Lebenslang im Mordfall Fiszmann rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
    Der Senat hat weder Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Verurteilte nicht gehört worden wäre, noch hat er bei seiner Entscheidung Vorbringen, das sachlich zu berücksichtigen gewesen wäre, übergangen (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 7; BGH, Beschl. vom 14. März 2003 - 2 StR 511/99 m. w. N.).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (vgl. BGHSt 17, 94; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2).
  • BGH, 22.09.1995 - 4 StR 278/95

    Nachträgliches rechtliches Gehör - Rechtsausführungen - Gewährung

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
    Der Senat hat weder Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Verurteilte nicht gehört worden wäre, noch hat er bei seiner Entscheidung Vorbringen, das sachlich zu berücksichtigen gewesen wäre, übergangen (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 7; BGH, Beschl. vom 14. März 2003 - 2 StR 511/99 m. w. N.).
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