Rechtsprechung
BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 33a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Unzulässiger Antrag auf Abänderung eines rechtskräftigen Urteils; nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer formgerechten Revisionsbegründung; Nachholung des rechtlichen Gehörs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44 § 349 Abs. 2
Keine Wiedereinsetzung nach Entscheidung gemäß § 349 Abs. 2 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 12.03.2003 - 5 StR 476/02
- BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02 (1)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (vgl. BGHSt 17, 94;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2). - BGH, 12.05.2003 - 1 StR 177/02
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung des Revisionsvortrags ist ebenfalls nicht möglich (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschl. vom 12. Mai 2003 - 1 StR 177/02 m. w. N.). - BGH, 14.03.2003 - 2 StR 511/99
Lebenslang im Mordfall Fiszmann rechtskräftig
Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
Der Senat hat weder Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Verurteilte nicht gehört worden wäre, noch hat er bei seiner Entscheidung Vorbringen, das sachlich zu berücksichtigen gewesen wäre, übergangen (…vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 7; BGH, Beschl. vom 14. März 2003 - 2 StR 511/99 m. w. N.). - BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen …
Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (vgl. BGHSt 17, 94; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2). - BGH, 22.09.1995 - 4 StR 278/95
Nachträgliches rechtliches Gehör - Rechtsausführungen - Gewährung
Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
Der Senat hat weder Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Verurteilte nicht gehört worden wäre, noch hat er bei seiner Entscheidung Vorbringen, das sachlich zu berücksichtigen gewesen wäre, übergangen (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 7; BGH, Beschl. vom 14. März 2003 - 2 StR 511/99 m. w. N.).